Firmen sind verpflichtet, Gefahren an den Arbeitsplätzen zu ermitteln, ihre Mitarbeiter über diese Gefahren zu informieren und Massnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umzusetzen. Betriebe ab 10 Mitarbeitern, deren Arbeit besondere Gefahren birgt, müssen diese Verpflichtung systematisch angehen und dokumentieren, d.h. sie müssen ein Arbeitssicherheitssystem unterhalten.
In der Ausgestaltung dieses Systems sind die Firmen weitgehend frei. Die Praxis zeigt aber, dass viele Firmen Mühe bekunden, ein schlankes aber effektives System aufzubauen und am Leben zu erhalten.
In der Ausgestaltung dieses Systems sind die Firmen weitgehend frei. Die Praxis zeigt aber, dass viele Firmen Mühe bekunden, ein schlankes aber effektives System aufzubauen und am Leben zu erhalten.
Leistungsangebot
- Unterstützung Ihres Sicherheitsbeauftragten beim Aufbau und der Verbesserung Ihres Arbeitssicherheitssystems.
- Systematische Gefahrenermittlung für einzelne Prozesse und Betriebsteile.
- Externe Audits zur Überprüfung Ihres Systems.
Kompetenzen bez. AS-Systemen
Arbeitshygiene & Arbeitssicherheit GmbH
Hertensteinstrasse 51
6004 Luzern
041 371 00 01
079 788 95 58
willy.frei@ags.plus
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